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Öffnungs-zeiten

 

Mo Ruhetag
Di 9 - 18 Uhr
Mi 9 - 19 Uhr
Do 9 - 19 Uhr
Fr 9 - 18 Uhr
Sa 9 - 16 Uhr

 

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Letzter Einlass ist immer 1 Stunde vor Schluss.

 

An Sonn- und Feiertagen geschlossen.

 

 

 

Copyright © 2005 Gerald Lehr

 

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

 

 

Die KFZ Miet- und Reparaturwerkstatt Wilhelmsdorf (nachfolgend Vermieter genannt)

Inhaber Harald Keilhack
mit Sitz in 88271 Wilhelmsdorf - Rotwiesenstr. 2
Telefon +49 (7503) 931393

stellt Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen gegen eine Mietgebühr zur Verfügung, um Privatpersonen (nachfolgend Mieter genant) die Möglichkeit zu geben, selbstständige Reparaturarbeiten an ihren Fahrzeugen durchführen zu können.

  • Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine Einführung in die Sicherheitsbestimmungen für die korrekte Benutzung der Maschinen und Gerätschaften.

  • Es dürfen sich nur Personen im Bühnenbereich aufhalten, die mindestens 16 Jahre alt sind und direkt Arbeiten am Fahrzeug ausführen.

  • Die Bedienung der Hebebühnen darf nur von Personen die mindestens 18 Jahre alt sind erfolgen!

  • Der Mieter haftet für Schäden die an der Ausstattung, Mietgegenständen, Maschinen- und Hebebühnentechnik entstehen.

  • Bei Schäden an dem o.g. Inventar ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert im vollen Umfang an den Vermieter zu erstatten. Dies gilt auch, wenn ein Schaden durch die Begleitperson(en) des Mieters entsteht.

  • Der Mieter hat die Pflicht, mit den Ihm anvertrauten Mietgegenständen sorgsam und ordentlich umzugehen und sie nach Beendigung der Arbeit im unbeschädigten und sauberen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

  • Der Arbeitsplatz muss sauber und ordentlich übergeben werden, ansonsten wird eine Reinigungspauschale von 15.- € erhoben.

  • Der Mieter und seine Begleitperson(en) müssen den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten kann dem Mieter oder seiner Begleitperson(en) ein Verweis ausgesprochen werden, der das sofortige Verlassen des Geländes zur Folge hat.

  • Haftungsausschluss:
    Für die von dem Mieter ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug übernimmt der Vermieter weder eine Garantie noch sonstige Haftungsansprüche. Das Gleiche gilt auch für selbst mitgebrachte Ersatzteile, Betriebsstoffe u.s.w.
    Das Arbeiten an den Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr ohne rechtliche Ansprüche an den Vermieter, die bei Unfällen oder Beschädigungen jeglicher Art entstehen können.
    Bei Zuwiderhandlung oder Missachtung dieser AGB, können rechtliche Schritte gegen die jeweilige Person(en) eingeleitet werden.

 

 
 

 

 

Service:

 

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